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Allgemeine Geschäftsbedingungen — Beitritt und Nutzung

Wie aus einer Anfrage ein Beitritt wird, welche Pflichten gelten, und was diese Website nicht zusagt.

Gültig ab 25.09.2026.

Vertragspartnerin

Vertragspartnerin jedes Beitritts ist SailCom Genossenschaft, Zugerstrasse 32 Baar. Segelkreis ist die Website-Marke, unter der das Modell gezeigt wird; sie schliesst selbst keine Verträge ab.

Eine Anfrage ist kein Beitritt

Das Absenden des Formulars ist eine Anfrage. Ein Beitritt entsteht erst, wenn Sie gemäss den Statuten der Genossenschaft aufgenommen werden und den Genossenschaftsanteil vereinbaren.

Was die Anfrageliste ist

Die Anfrageliste ist eine Sammlung, die Sie beim Durchsehen zusammenstellen, damit eine einzige Nachricht mehrere Positionen nennen kann. Das Senden ist dieselbe Handlung wie jede andere Anfrage: nichts wird reserviert, kein Boot blockiert, kein Preis fixiert und nichts verrechnet. Verfügbarkeit, Kosten und Bedingungen werden erst im Vertrag bestätigt.

Zulassung

Ohne ausreichenden Erfahrungsnachweis ist die Einweisung Voraussetzung für die eigenständige Buchung. SailCom Genossenschaft entscheidet danach über die Zulassung.

Buchung und Nutzungsreglement

Buchungen erfolgen über das vereinbarte System innerhalb der im Nutzungsreglement festgelegten Regeln, an der jeweils gewählten Basis.

Kaution, Versicherung, Selbstbehalt

Für die Nutzung der Boote gilt eine Bootshaftpflicht- und Kaskoversicherung mit Selbstbehalt gemäss Nutzungsreglement. Eine allfällige Kaution wird beim Beitritt mitgeteilt.

Genossenschaftsanteil und Finanzreglement

Höhe und Rückzahlung des Anteils richten sich nach den Statuten und dem Finanzreglement. Diese Website nennt keinen Betrag, um keine falschen Erwartungen zu wecken.

Zahlung

Anteil und Gebühren werden ausserhalb dieser Website nach den in den Statuten vereinbarten Modalitäten beglichen.

Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Das im deutschen Online-Handel bekannte 14-tägige Widerrufsrecht ist auf Schweizer Charter- und Mietverhältnisse nicht anwendbar; massgeblich sind die im Chartervertrag vereinbarten Bedingungen.