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Beitritt

Genossenschaftlicher Beitritt

Aufnahme als Genossenschafterin oder Genossenschafter mit Anteilschein und Nutzungsrechten.

Boot am Steg (Illustrationsbild)

Was der genossenschaftliche Beitritt bedeutet

SailCom ist als Genossenschaft organisiert: Wer beitritt, wird nicht nur Nutzerin oder Nutzer, sondern Genossenschafterin oder Genossenschafter mit Mitwirkungsrechten gemäss Statuten. Das unterscheidet dieses Modell von einer reinen Kundenmitgliedschaft.

Das Aufnahmegespräch klärt Erfahrung und Basis. Wer noch keine ausreichende Erfahrung nachweisen kann, wird vor dem Beitritt auf eine Einweisung verwiesen, damit der Umgang mit den Booten des Netzwerks sicher ist.

Der Genossenschaftsanteil und seine Rückzahlung bei Austritt sind in den Statuten geregelt und werden beim Beitritt schriftlich mitgeteilt — diese Seite nennt bewusst keinen Betrag, um keine falsche Erwartung zu wecken.

Beitritt, Buchung, Kaution, Versicherung und das Vorgehen bei Wetterentscheiden stehen in der AGB und unter Stornierung & Wetter.

Was inbegriffen ist

  • Das Aufnahmegespräch klärt vorhandene Erfahrung und die passende Basis im Netzwerk.
  • Der Genossenschaftsanteil und Mitwirkungsrechte werden gemäss Statuten schriftlich festgehalten.
  • Als Genossenschafterin oder Genossenschafter haben Sie Mitwirkungsrechte, die über eine reine Kundenbeziehung hinausgehen.

Bedingungen

  • Ohne ausreichenden Erfahrungsnachweis wird vor dem Beitritt eine Einweisung vorausgesetzt.
  • Höhe und Rückzahlung des Anteils bei Austritt stehen in den Statuten, nicht auf dieser Website.
  • Ein Austritt folgt den in den Statuten genannten Fristen.