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Beitritt

Zeichnung des Genossenschaftsanteils

Schriftliche Festlegung von Anteil und Mitwirkungsrechten gemäss Statuten.

Zeichnung des Genossenschaftsanteils — illustrative photograph

Was dazugehört

  • Anteilshöhe und Mitwirkungsrechte werden gemäss Statuten schriftlich festgehalten.
  • Die Zeichnung erfolgt erst nach dem Aufnahmegespräch und allfälliger Einweisung.
  • Zahlung und Abwicklung finden ausserhalb dieser Website statt.

Auf einen Blick

  • Verfügbarkeitnach absprache
  • Gut zu wissenDie Höhe des Anteils steht in den Statuten, nicht auf dieser Website.

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Weitere Positionen dieser Kategorie

  • Beitritt

    Aufnahmegespräch

    Erstes Gespräch zur Klärung von Erfahrung, Region und passender Basis im Netzwerk.

    auf anfrage
  • Beitritt

    Orientierung zu Mitwirkungsrechten

    Erläuterung der Rechte und Pflichten als Genossenschafterin oder Genossenschafter.

    auf anfrage
  • Beitritt

    Auskunft zum Austritt

    Information zu Fristen und Ablauf eines Austritts aus der Genossenschaft.

    auf anfrage