Beitritt
Zeichnung des Genossenschaftsanteils
Schriftliche Festlegung von Anteil und Mitwirkungsrechten gemäss Statuten.
Was dazugehört
- Anteilshöhe und Mitwirkungsrechte werden gemäss Statuten schriftlich festgehalten.
- Die Zeichnung erfolgt erst nach dem Aufnahmegespräch und allfälliger Einweisung.
- Zahlung und Abwicklung finden ausserhalb dieser Website statt.
Auf einen Blick
- Verfügbarkeitnach absprache
- Gut zu wissenDie Höhe des Anteils steht in den Statuten, nicht auf dieser Website.
Weitere Positionen dieser Kategorie
-
Beitritt
Aufnahmegespräch
Erstes Gespräch zur Klärung von Erfahrung, Region und passender Basis im Netzwerk.
auf anfrage -
Beitritt
Orientierung zu Mitwirkungsrechten
Erläuterung der Rechte und Pflichten als Genossenschafterin oder Genossenschafter.
auf anfrage -
Beitritt
Auskunft zum Austritt
Information zu Fristen und Ablauf eines Austritts aus der Genossenschaft.
auf anfrage


